Anmeldung zur Hauptversammlung
Ihr Weg zur Hauptversammlung
Auf Antrag der IMMOFINANZ AG wird in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2021 über die Aufhebung des Höchststimmrechts abgestimmt. Soll Ihre Stimme in der außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG berücksichtigt werden, melden Sie sich bitte zur außerordentlichen Hauptversammlung an und übergeben Sie einem der vier unabhängigen Stimmrechtsvertreter eine ausgefüllte Vollmacht.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, gegen die Aufhebung des Höchststimmrechts in der außerordentlichen Hauptversammlung zu stimmen.
Details zu dieser Empfehlung finden Sie in den untenstehenden Stellungnahmen sowie auf der Seite „Fragen und Antworten zum Übernahmeangebot“.
Um an der Hauptversammlung und an der Abstimmung über die Aufhebung des Höchststimmrechts teilzunehmen, ist es notwendig, dass Sie sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und eine Vollmacht an einen der vier Stimmrechtsvertreter übergeben.
Hinweis: Wenn Sie der Empfehlung des Vorstands und Aufsichtsrats folgen wollen, kreuzen Sie in der Vollmacht bitte das Kästchen ☒ GEGEN an.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, auch gegen alle Beschlussanträge zur Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen, die erst nach dem record date der Hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht oder erst im Laufe der Hauptversammlung gestellt oder geändert werden.
Bitte füllen Sie in der Vollmacht auch das zweite Beschlussfeld zu Tagesordnungspunkt 1 aus, wenn Sie keine Möglichkeit haben die außerordentliche Hauptversammlung zu verfolgen bzw. auf nach dem record date zugänglich gemachte Beschlussvorschläge zu reagieren. Ohne eine solche Instruktion ist der von Ihnen bestimmte unabhängige Stimmrechtsvertreter dazu nicht in der Lage. Damit tragen Sie dazu bei, dass der Aktionärswille nicht durch kurzfristig oder überraschend gestellte Beschlussanträge verfälscht werden kann.
Hinweis: Wenn Sie der Empfehlung des Vorstands und Aufsichtsrats folgen wollen, kreuzen Sie in der Vollmacht bitte das Kästchen ☒ GEGEN an.
1. Anmeldung zur Hauptversammlung
Die außerordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG wird am 24.06.2021 als "virtuelle Hauptversammlung" im Sinne der COVID-19-GesV durchgeführt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter) nicht physisch anwesend sein.
Alle Details und Dokumente zur außerordentlichen Hauptversammlung
Ihr Weg zur Hauptversammlung
- Voraussetzung ist, dass Sie zum Nachweisstichtag am Ende des 14.06.2021, 24:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) Aktien der S IMMO AG besitzen.
- Kontaktieren Sie Ihr depotführendes Kreditinstitut und fordern Sie die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung an.
- Um sich für die Hauptversammlung anzumelden, senden Sie oder Ihr depotführendes Kreditinstitut die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bis spätestens am 21.06.2021 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) auf einem der folgenden Wege:
- für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform (gem. Satzung § 11 Abs 9)
- Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 85
- Per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen im Format PDF)
- für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
- Per Post oder Boten:
S IMMO AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 - Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000652250 oder AT0000A2QM74 im Text angeben)
- Per Post oder Boten:
- für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform (gem. Satzung § 11 Abs 9)
2. Erteilen einer Vollmacht
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der S IMMO AG am 24.06.2021 kann nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Es ist nicht möglich einer anderen Person entsprechende Vollmacht zu erteilen. Für Sie entstehen keine Kosten.
- Um eine Vollmacht an einen der vier unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu erteilen, verwenden Sie bitte das Vollmachtsformular und kreuzen Sie an, welcher Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht für Sie ausüben soll.
- Achten Sie darauf, dass Sie alle Seiten des Dokuments vollständig ausfüllen. Auf Seite 2 ist anzukreuzen, ob Sie für oder gegen die Aufhebung des Höchststimmrechts stimmen. Ohne diese Weisung ist keine Abstimmung möglich. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, gegen die Aufhebung des Höchststimmrechts und somit gegen den Beschlussvorschlag der IMMOFINANZ AG zu stimmen. Dies gilt auch für alle kurzfristig vor oder erst in der außerordentlichen Hauptversammlung geänderte oder neue Beschlussvorschläge, die auf die Aufhebung des Höchststimmrechts gerichtet sind. Die Gründe dafür haben wir hier für Sie zusammengefasst.
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Dokument muss bis spätestens 22.06.2021, 16:00 Uhr per Post, Fax oder E-Mail eintreffen. Die Adressen finden Sie ebenfalls im Dokument.
Weitere Details zur Erteilung einer Vollmacht finden Sie in der Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung.
Darüber hinaus steht Ihnen unser Investor Relations Director Andreas Feuerstein bei Fragen gerne zur Verfügung.
Andreas Feuerstein
Tel.: +43 1 22795-1125
E-Mail: andreas.feuerstein@simmoag.at
Aktionärshotline: 0800 501045 (für Anrufer*innen aus Österreich).
+43 1 22795-1125