Statement zum Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und zur Wahrung von Aktionärsinteressen

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Im Zusammenhang mit dem angekündigten freiwilligen Übernahmeangebot der IMMOFINANZ AG hat die S IMMO AG entschieden, die ursprünglich für den 30.04.2021 geplante ordentliche Hauptversammlung zu verschieben, um ihren Aktionären eine informierte Entscheidung über die von IMMOFINANZ AG beabsichtigte Abschaffung des Höchststimmrechts, das seit Mai 2006 in der Satzung der S IMMO AG verankert ist, zu ermöglichen.

Nun hat IMMOFINANZ AG von der S IMMO AG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für den 30. April einzig zur Abstimmung über die Abschaffung des Höchststimmrechts verlangt. Die Abschaffung des Höchststimmrechts hat IMMOFINANZ AG auch zur aufschiebenden Bedingung des angekündigten freiwilligen Übernahmeangebots gemacht.

 

Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für dieses Datum würde Mindeststandards an Transparenz verletzen und dem Aktionärsschutz zuwiderlaufen, dies unter anderem aus folgenden Gründen:

  • Zum Zeitpunkt des Antrags auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung war das Übernahmeangebot der IMMOFINANZ AG noch nicht veröffentlicht und dieses kann theoretisch noch zurückgezogen werden. Ebenso werden unseren Aktionären fundamentale, derzeit noch unbekannte Informationen zu den strategischen Plänen der IMMOFINANZ AG und der Angebotsstruktur wohl erst im Rahmen der Veröffentlichung des von der Übernahmekommission freigegebenen Angebotsunterlage bekannt werden. Erst dann können die Organe der S IMMO AG und die Angebotsadressaten das Angebot evaluieren.
  • Die IMMOFINANZ AG hat bereits 2019 einen ähnlichen Antrag zur Abschaffung des Höchststimmrechts gestellt, welcher in der Hauptversammlung 2019 die erforderliche Mehrheit deutlich verfehlt hat. S IMMO AG ist einer erneuten Abstimmung über diesen Antrag grundsätzlich aufgeschlossen, möchte aber ihren Aktionären eine informierte Entscheidung ermöglichen, sobald die Details, der Zeitplan und das Ergebnis des Übernahmeangebots bekannt sind.
  • Der erneute Antrag zur Abschaffung des Höchststimmrechts ist hauptsächlich im Interesse der IMMOFINANZ AG, widerspricht dem Schutz anderer Anleger der S IMMO AG und ist aus der Sicht der S IMMO AG nur in Zusammenhang mit einem erfolgreichen Übernahmeangebot legitim.

 

Schrittweiser Prozess zur Wahrung der Aktionärsinteressen

Demnach ist die logische Abfolge, dass die Aktionäre der S IMMO AG nach Veröffentlichung des Ergebnisses der ursprünglichen Angebotsfrist über den gestellten Antrag entscheiden. Würde man vor Kenntnis des Ergebnisses des Übernahmeangebots abstimmen, könnte das dazu führen, dass das Höchststimmrecht abgeschafft wird, obwohl das Übernahmeangebot möglicherweise nicht erfolgreich ist und daher nicht zur Umsetzung gelangt.

Dieser Ablauf des Angebotsprozesses gewährleistet einerseits eine Entscheidung in transparenter, voller Kenntnis der Sachlage durch unsere Aktionäre und sichert andererseits die Optionalität bzw. Entscheidungsfreiheit ohne Druck, anstatt zur einer Entscheidung mit ungewissem Ausgang gezwungen zu werden. Gleichzeitig behindert dies in keiner Weise den Ablauf des Übernahmeangebots.