S IMMO lehnt Übernahmeangebot ab und empfiehlt Aktionären, ihre Aktien zu behalten
- Angebotspreis spiegelt Unternehmenswert nicht wider
- Unübliche, wirtschaftsfremde Angebotsabwicklung vorgegeben
- Stand alone-Szenario für S IMMO sehr attraktiv
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der S IMMO AG haben sich in ihrer heute veröffentlichten offiziellen Stellungnahme klar gegen das Mitte Mai 2021 veröffentlichte Übernahmeangebot der IMMOFINANZ AG ausgesprochen. „Der Vorstand lehnt das Angebot der IMMOFINANZ AG entschieden ab. Es ist unattraktiv, da es weder den aktuellen EPRA-NAV noch die zu erwartende Steigerung des inneren Werts der S IMMO AG berücksichtigt“, erklärt Dr. Bruno Ettenauer, CEO der S IMMO AG. Beim Erwerb des S IMMO Aktienpakets im Jahr 2018 hatte die IMMOFINANZ einen Aufschlag von 15 % auf den damaligen ERPA-NAV gezahlt. „Den Aktionären der S IMMO steht jetzt – drei Jahre später – ebenfalls ein Preis zu, der dem Wert der Aktie entspricht. Davon ist der angebotene Preis weit entfernt“, setzt Ettenauer seine Argumentation fort.
Der Vorstand der S IMMO sieht auf Grund der Lockerung der Corona-Beschränkungen und bekräftigt durch die positive Ergebnisentwicklung des ersten Quartals 2021 einen klaren Aufwärtstrend für das Unternehmen und eine Rückkehr zu Wachstumskurs und Ertragsstärke auf Vorkrisenniveau. Zu verweisen ist auch auf die im April 2021 für das österreichische und deutsche Portfolio vorgenommene Wertanalyse, die einen Wertzuwachs von circa EUR 85 Mio. in Aussicht stellt. Bemerkenswert ist, dass die IMMOFINANZ laut ihrem am 31.05.2021 veröffentlichten Quartalsbericht zum 1. Quartal 2021 die Wertpapiere der S IMMO mit EUR 23,58 je Aktie bilanziert. „Somit gesteht die IMMOFINANZ den Aktionären der S IMMO nicht einmal den Preis zu, mit dem sie selbst die S IMMO in ihren Büchern führt“, erläutert Ettenauer.
Stand alone-Szenario für S IMMO sehr attraktiv
Für den Fall, dass das Übernahmeangebot scheitert, hat der Vorstand der S IMMO AG bereits konkrete und klar fokussierte Pläne für die S IMMO AG. „Die S IMMO ist alleine ertragsstark und zukunftsfähig. Wir streben die Entflechtung der Gesellschaften an und planen unsere Beteiligungen an der IMMOFINANZ und der CA Immo zu veräußern. Die Erlöse sollen wieder in unser Kerngeschäft investiert werden. Die S IMMO folgt damit einer Strategie, die auf Wertwachstum durch Entwicklung in Deutschland und auf attraktive Cashflows aus den CEE-Märkten abzielt. So schaffen wir im Interesse unserer Aktionäre Werte und sind in der Lage, weiterhin ordentliche Dividenden zu zahlen. Vor diesem Hintergrund ist das Angebot der IMMOFINANZ nicht attraktiv und einer Stand alone-Variante deutlich unterlegen“, führt Ettenauer weiter aus.
Abwicklung nicht marktüblich
Durch die Gestaltung des Angebots wurde der S IMMO AG die Abhaltung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2021 vorgegeben, in der auf Antrag der IMMOFINANZ über die Streichung des Höchststimmrechts in der Satzung der Gesellschaft entschieden werden soll. Die Hauptversammlung wird somit zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem noch nicht klar ist, ob die Aktionäre das Übernahmeangebot überhaupt mehrheitlich angenommen haben werden. Bruno Ettenauer bekräftigt seine frühere Kritik an dieser Vorgehensweise: „Der im Übernahmeangebot vorgegebene Ablauf folgt nicht der wirtschaftlich logischen Praxis. Unsere Aktionäre werden im Rahmen des Angebots gehörigen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Wir empfehlen unseren Aktionären daher, gegen die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen.“
Bewertung zum Halbjahr 2021
Unabhängig von der Beschlussfassung in der außerordentlichen Hauptversammlung empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären, mit der Entscheidung über die Annahme des Angebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses der Bewertung des Immobilienportfolios zum Halbjahr 2021 zuzuwarten. Der Vorstand wird turnusmäßig eine externe umfassende Bewertung des gesamten Liegenschaftsportfolios vornehmen, deren Ergebnisse zeitnah nach dem 30.06.2021, jedenfalls noch innerhalb der restlichen Annahmefrist des Angebots (dem 16.07.2021) bekannt gegeben werden.
Zur außerordentlichen Hauptversammlung