Mitteilung über außerordentliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger des 1,25 % S IMMO Green Bond 2022-2027 infolge eines Kontrollwechselereignisses

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Die Begriffe in dieser Mitteilung haben dieselbe Bedeutung wie in den Definitionen der Anleihebedingungen der 1,25% Anleihe 2022-2027, ISIN AT0000A2UVR4 („Anleihe“ bzw. „Anleihebedingungen“), es sei denn, sie werden in dieser Mitteilung anders definiert.

 

Heute, am 28.06.2022, erfolgte die Eintragung einer Änderung der Satzung der S IMMO AG im Firmenbuch, mit welcher das satzungsmäßige Höchststimmrecht aufgehoben wurde. CPI Property Group S.A. („CPIPG“) hält damit nun mit einer direkten und indirekten Beteiligung von rund 42,55 % der Stimmrechte eine kontrollierende Beteiligung an der S IMMO AG im Sinne des Übernahmegesetzes, wodurch ein Pflichtangebot ausgelöst wird. Dies stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des § 10 Abs 4 der Anleihebedingungen dar und löst ein außerordentliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger gemäß § 10 Abs 2 lit (j) der Anleihebedingungen aus.

Gemäß § 10 Abs 2 der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen aus diesem Grund zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag, zuzüglich bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

Die Kündigung ist nach § 10 Abs 2 lit (j) der Anleihebedingungen nur gültig, wenn eine entsprechende Kündigungserklärung nicht später als 30 Tage, nachdem diese Mitteilung des Kontrollwechsels (unter Berücksichtigung der Bekanntmachungspflichten nach § 14 der Anleihebedingungen) bekannt gemacht wurde, sohin bis zum 04.08.2022 (inklusive), erfolgt. Die Kündigungserklärung ist schriftlich in deutscher Sprache entweder über die depotführende Bank oder direkt an die Zahlstelle (Erste Group Bank AG, simmo_coc_2022@erstegroup.com) zu übermitteln. Der Erklärung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung Inhaber der betreffenden Teilschuldverschreibungen ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank oder auf andere geeignete Weise erbracht werden (§ 10 Abs 7 der Anleihebedingungen). Anleihegläubiger sollten sich mit ihrer depotführenden Bank über die praktische Abwicklung der Einlieferung ihrer von der Kündigung umfassten Teilschuldverschreibungen abstimmen.

Ein Kündigungserklärungsformular kann bei der depotführenden Bank sowie der Zahlstelle per E-Mail an simmo_coc_2022@erstegroup.com angefordert werden. Die Rückabwicklung erfolgt über das Clearingsystem voraussichtlich am 11.08.2022. Eine einmal abgegebene Rücktrittserklärung ist unwiderruflich.

 

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