S IMMO AG: Bekanntmachung bezüglich Rückzahlung und Börsennotiz der S IMMO INVEST Genussscheine

Sonstige Pflichtmeldung

Wie am 14.06.2017 veröffentlicht, hat die S IMMO AG die von ihr ausgegebenen S IMMO INVEST Genussscheine (ISIN AT0000795737 und ISIN AT0000630694; im Folgenden gemeinsam „S IMMO Genussscheine“) mit Wirksamkeit zum 31.12.2017 gekündigt.

Nunmehr wird bekannt gegeben, dass die Feststellung der Höhe des Rückzahlungsanspruchs gemäß § 6 Abs 4 der Genussscheinbedingungen der S IMMO Genussscheine voraussichtlich am 04.04.2018 erfolgt. Die Höhe des Rückzahlungsanspruchs wird dann von der Gesellschaft veröffentlicht werden. Dementsprechend ist der Rückzahlungsanspruch gemäß § 6 Abs 5 der Genussscheinbedingungen der S IMMO Genussscheine voraussichtlich am 04.05.2018 zur Auszahlung an die Genussscheininhaber fällig.

Die S IMMO Genussscheine bleiben auch nach Wirksamwerden der Kündigung zum 31.12.2017 weiterhin im Marktsegment „other securities“ der Wiener Börse unter gleichbleibenden ISINs handelbar. Der Handel in S IMMO Genussscheinen an der Wiener Börse wird voraussichtlich am 30.04.2018 (letzte Auktion) beendet.