Sparkassen Immobilien AG: Umwandlung von Genussscheinen in Aktien geplant

Ad hoc-Meldung

 

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Sparkassen Immobilien AG haben mit 22.04.2010 beschlossen, einen weiteren Schritt zur Vereinheitlichung der beiden Anlegergruppen der Sparkassen Immobilien AG, der Aktionäre (ISIN AT0000652250) und der Genussscheininhaber (ISIN AT0000630694 und ISIN AT0000795737), zu setzen.

 

Bereits vor drei Jahren wurde mit einstimmigen Beschlüssen der Hauptversammlung vom 12.06.2007 und der Genussschein-Anlegerversammlung vom 11.06.2007 die Ergebnisberechnung für beide Anlegergruppen vereinheitlicht. In einem weiteren Schritt wird nunmehr der Hauptversammlung der Sparkassen Immobilien AG am 21.05.2010 der Antrag zur Entscheidung vorgelegt, sämtlichen Genussscheininhabern ein Recht auf Wandlung ihrer Genussscheine in Stammaktien der Gesellschaft einzuräumen.

Diese Wandlungsmöglichkeit soll den Genussscheininhabern im Rahmen von folgenden drei Wandlungsphasen und zu folgenden Umtauschverhältnissen angeboten werden:

  • Wandlungsphase I: 06.09.2010 bis 24.09.2010
    Umtauschverhältnis: 1 (ein) Genussschein gegen 14 (vierzehn) s IMMO Aktien
  • Wandlungsphase II: 11.04.2011 bis 29.04.2011
    Umtauschverhältnis: 1 (ein) Genussschein gegen 13 (dreizehn) s IMMO Aktien
  • Wandlungsphase III: 28.11.2011 bis 16.12.2011
    Umtauschverhältnis: 1 (ein) Genussschein gegen 12 (zwölf) s IMMO Aktien

 

Die für die Wandlung erforderlichen jungen Aktien werden aus bedingtem Kapital emittiert.

 

Auf Basis des bilanzierten Rückzahlungswerts je Genussschein errechnet sich je nach Wandlungsphase ein Aktienbezugskurs, der zwischen 15 % und 35 % über dem aktuellen Kurs der s IMMO Aktie liegt (Schlusskurs 22.04.2010: EUR 4,98). Die Ausübung des Wandlungsrechts bietet den Genussscheininhabern die Möglichkeit des Bezugs der wesentlich liquideren s IMMO Aktie.

Die Aktionäre der Sparkassen Immobilien AG profitieren von einer transparenteren Kapitalstruktur, einer Steigerung der Marktkapitalisierung und damit von einer höheren Attraktivität der s IMMO Aktie.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Lösung einen fairen Interessensausgleich zwischen unseren beiden langjährigen Anlegergruppen anbieten. Darüber hinaus wird dieser Schritt einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Börsekurs der s IMMO Aktie wieder an ihren inneren Wert heranzuführen“, kommentiert Holger Schmidtmayr, Vorstandsmitglied der Sparkassen Immobilien AG, den Beschluss.