S IMMO beschließt Aktienrückkauf
Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten. Das Volumen dieses Rückkaufprogrammes beläuft sich auf bis zu 736.088 Aktien (das entspricht rund 1 % des derzeitigen Grundkapitals). Derzeit hält die Gesellschaft 3.084.797 Stück eigene Aktien (rund 4,19 % des derzeitigen Grundkapitals). Das Programm beginnt am 02.10.2023 und endet voraussichtlich am 31.12.2023.
Der Kaufpreis darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen und maximal EUR 15,00 betragen. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 01.06.2022.
2. Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 01.06.2022 gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018.
3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 02.10.2023 und endet voraussichtlich am 31.12.2023.
4. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).
5. Die S IMMO AG beabsichtigt, bis zu 736.088 Aktien Stückaktien, das entspricht rund 1 % des Grundkapitals, zurückzukaufen.
6. Höchster Gegenwert je Stückaktie: kumulativ
(i) 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse
(ii) 15,00 EUR
Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der S IMMO AG.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die S IMMO AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des Rückkaufprogramms) durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter www.simmoag.at/aktienrueckkauf erfüllen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.