S IMMO beschließt Aktienrückkauf

Ad hoc-Meldung

Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten. Das Volumen dieses Rückkaufprogrammes beläuft sich auf bis zu 2.208.266 Aktien (das entspricht rund 3 % des derzeitigen Grundkapitals). Derzeit hält die Gesellschaft bereits 715.424 Stück eigene Aktien (rund 0,97 % des derzeitigen Grundkapitals). Das Programm beginnt am 24.03.2020 und endet (voraussichtlich) am 30.09.2020.

Der Kaufpreis darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen und maximal EUR 17,00 betragen. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.

Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 03.05.2018.
  2. Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 07.05.2018 gemäß § 82 Abs 9 BörseG in der damals geltenden Fassung (heute: § 119 Abs 9 BörseG 2018 idgF).
  3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 24.03.2020 und endet spätestens am 30.09.2020.
  4. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).
  5. Die S IMMO AG beabsichtigt, bis zu 2.208.266 Stückaktien, das entspricht rund 3 % des Grundkapitals, zurückzukaufen.
  6. Höchster Gegenwert je Stückaktie: kumulativ

    (i) 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse

    (ii) EUR 17,00

    Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00

  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
  8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der S IMMO AG.

 

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die S IMMO AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des Rückkaufprogramms) durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter www.simmoag.at/investor-relations/s-immo-aktie/aktienrueckkauf/ erfüllen.

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.