S IMMO beschließt Aktienrückkauf
Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten. Das Volumen dieses Rückkaufprogrammes beläuft sich auf bis zu 2.208.266 Aktien (das entspricht rund 3 % des derzeitigen Grundkapitals). Derzeit hält die Gesellschaft bereits 715.424 Stück eigene Aktien (rund 0,97 % des derzeitigen Grundkapitals). Das Programm beginnt am 24.03.2020 und endet (voraussichtlich) am 30.09.2020.
Der Kaufpreis darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen und maximal EUR 17,00 betragen. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 03.05.2018.
- Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 07.05.2018 gemäß § 82 Abs 9 BörseG in der damals geltenden Fassung (heute: § 119 Abs 9 BörseG 2018 idgF).
- Das Rückkaufprogramm beginnt am 24.03.2020 und endet spätestens am 30.09.2020.
- Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).
- Die S IMMO AG beabsichtigt, bis zu 2.208.266 Stückaktien, das entspricht rund 3 % des Grundkapitals, zurückzukaufen.
- Höchster Gegenwert je Stückaktie: kumulativ
(i) 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse
(ii) EUR 17,00
Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00
- Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
- Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der S IMMO AG.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die S IMMO AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des Rückkaufprogramms) durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter www.simmoag.at/investor-relations/s-immo-aktie/aktienrueckkauf/ erfüllen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.