S IMMO AG: Weiterer Aktienrückkauf
Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten.
Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2002 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 11.06.2014.
- Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 12.06.2014 gemäß § 82 Abs 8 BörseG.
- Das Rückkaufprogramm beginnt am 15.12.2014 und endet spätestens am 31.12.2015.
- Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).
- 5. Die S IMMO AG beabsichtigt, Aktien bis zu weiteren 3 % des Grundkapitals, das entspricht maximal 2.007.515 Stückaktien, zurückzukaufen.
- Höchster Gegenwert je Stückaktie: maximal 15 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse
Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00 - Der Rückkauf erfolgt über die Wiener Börse zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Die S IMMO AG behält sich unter anderem vor, die erworbenen Aktien als Akquisitionswährung zu verwenden, einzuziehen bzw. erworbene Aktien über die Börse oder außerhalb der Börse wieder zu veräußern.
- Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der S IMMO AG.
Die S IMMO AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf erfüllen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.