S IMMO AG kündigt sämtliche s IMMO INVEST Genussscheine mit Wirkung zum 31.12.2017
Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, dass die S IMMO AG sämtliche von ihr ausgegebene s IMMO INVEST Genussscheine (ISIN AT0000795737 und ISIN AT0000630694) mit Wirkung zum 31.12.2017 kündigen wird. Die Kündigung durch die Gesellschaft wird erst durch Veröffentlichung einer entsprechenden Kündigungserklärung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bis zum 30.06.2017 rechtswirksam; die Veröffentlichung der Kündigungserklärung ist in den nächsten Tagen geplant.
Die Kündigung erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der Genussscheinbedingungen. Die Feststellung des Rückzahlungsanspruchs zum Stichtag 31.12.2017 erfolgt im Zuge der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der S IMMO AG für das Geschäftsjahr 2017, voraussichtlich im April 2018. Der Rückzahlungsanspruch ist ein Monat nach seiner Feststellung zur Zahlung fällig. Die Genussscheine sind weiterhin an der Wiener Börse handelbar.