Sehr erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung in Höhe von 10 % des Grundkapitals
NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION (IN WHOLE OR IN PART) IN OR INTO THE UNITED STATES OF AMERICA
S IMMO AG (FN 58358x, ISIN AT0000652250) schließt die am 30.12.2019 und 15.1.2020 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Wege eines Accelerated Bookbuilding Verfahrens („ABB“) erfolgreich ab und setzt die Anzahl der neu auszugebenden Aktien und den Bezugspreis wie folgt fest:
- S IMMO AG erhöht ihr Grundkapital von EUR 243.143.569,90 um EUR 24.314.353,72 auf EUR 267.457.923,62 durch Ausgabe von 6.691.717 Inhaberaktien gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts;
- der Bezugspreis je junger Aktie wurde mit EUR 22,25 je Aktie – somit ohne Abschlag zum Schlusskurs vom 15.01.2020 – festgelegt;
- der Bruttoemissionserlös beträgt somit EUR 148.890.703,25 für die jungen S IMMO-Aktien.
Die jungen S IMMO-Aktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch voraussichtlich am 20.1.2020 geliefert und auch ab diesem Tag an der Wiener Börse AG unter der bisherigen ISIN AT0000652250 zum Handel mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres 2019 zugelassen.
Die S IMMO AG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös für weiteres Wachstum, insbesondere durch Akquisitionen zu verwenden.
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) No 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG dar.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die hier genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des Securities Act registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument nur verteilt und dieses richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und dieses richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "incorporated associations" etc.).