S IMMO AG beschließt weiteren Rückkauf von Aktien und Genussscheinen

Ad hoc-Meldung

Neues Aktienrückkaufprogramm von 27.06.2012 bis 27.06.2013

 

Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN: AT0000652250, AT0000795737 und AT0000630694) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der mit Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2012 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms bis zu 3 % des Grundkapitals, also max. 2.043.561 Stückaktien, zurückzukaufen.

Mit dem erwähnten Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am 05.06.2012 gemäß § 82 Abs 8 und 9 BörseG, auf der Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 08.06.2012.

Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu 3 % des Grundkapitals, also max. 2.043.561 Stückaktien, zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Das Rückkaufprogramm beginnt am 27.06.2012 und endet spätestens am 27.06.2013.

Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und darf sowohl über die Wiener Börse als auch außerbörslich erfolgen. Dabei darf der Gegenwert je Stückaktie jeweils einen Betrag von EUR 1,00 nicht unterschreiten und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse liegen.

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeröffentlichungsV). Die Veröffentlichung von etwaigen Änderungen der Rückkaufprogramme gemäß § 6 VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen der Rückkaufprogramme durchgeführten Transaktionen gemäß § 7 VeröffentlichungsV erfolgen auf der Website der S IMMO AG unter www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.

Darüber hinaus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ein weiteres Rückkaufprogramm für S IMMO INVEST Genussscheine (ISIN AT0000795737 und ISIN AT0000630694) bis zum 21.06.2013 beschlossen. Das maximale Rückkaufvolumen beträgt 10 % der S IMMO INVEST Genussscheine, das sind bis zu 290.542 Stück. Der Erwerbspreis soll mindestens EUR 1,00 pro Stück und maximal 2 % über dem jeweils quartalsweise bilanzierten und veröffentlichten Rückzahlungsanspruch liegen. Der Rückkauf darf sowohl über die Börse als auch außerbörslich erfolgen. Die Gesellschaft behält sich vor, zurückgekaufte Genussscheine zur Gänze oder teilweise einzuziehen.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und / oder S IMMO INVEST Genussscheinen und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien und / oder S IMMO INVEST Genussscheinen anzunehmen.