S IMMO AG beabsichtigt Emission von Unternehmensanleihen
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S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN: AT0000652250) beabsichtigt, vorbehaltlich der Billigung eines Basisprospekts für ein Angebotsprogramm der S IMMO AG durch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde und abhängig von den gegebenen Marktbedingungen, zwei fix verzinsliche Unternehmensanleihen mit Laufzeiten von sechs und zwölf Jahren zu begeben. Als Lead Manager und Bookrunner wurde die Erste Group Bank AG mandatiert.Weiterführende Informationen zu den Unternehmensanleihen werden nach Festlegung der Konditionen (Emissionspreis, Kupon, etc.) und der Emissionsvolumina im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens, welches voraussichtlich am 30.01.2018 stattfinden wird, vor Beginn der Retail-Zeichnungsfrist (voraussichtlich der 01.02.2018) auf der Website der S IMMO AG unter www.simmoag.at/anleihen2018 veröffentlicht.
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG (die „Gesellschaft“) dar und ist weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe oder Verteilung in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach bzw. innerhalb Australien(s), Kanada(s), Japan(s), Irland(s) oder dem Vereinigten Königreich bestimmt. Das Angebot von Teilschuldverschreibungen der Gesellschaft (das „Angebot“) erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Basisprospekts, allfälliger Nachträge dazu sowie den endgültigen Bedingungen der jeweiligen Emission („Prospekt“), der an der Geschäftsadresse der Gesellschaft, Friedrichstraße 10, 1010 Wien, während üblicher Geschäftszeiten in gedruckter Form kostenlos erhältlich ist und in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft (www.simmoag.at/anleihen2018) eingesehen werden kann. Im Zusammenhang mit einem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt bindend.
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