Höchststimmrecht wird aufgehoben

Ad hoc-Meldung

Die 33. ordentliche Hauptversammlung hat heute mit einer Mehrheit von 98,44 % des anwesenden Kapitals für die Aufhebung des Höchststimmrechts votiert. Der Vorstand wird die Änderung der Satzung unverzüglich nach Wirksamkeit des Beschlusses gemäß § 148 Abs 1 AktG zur Eintragung in das Firmenbuch anmelden, um CPI PROPERTY GROUP S.A. die Stellung eines Pflichtangebots gemäß § 22 ÜbG zum veröffentlichten Angebotspreis von EUR 23,50 je Aktie (cum Dividende) zu ermöglichen.

Auf Grund zwingender fusionskontrollrechtlicher Vorschriften bedarf die vorgeschlagene Satzungsänderung noch der vorgehenden fusionskontrollrechtlichen Freigabe der zuständigen Wettbewerbsbehörde in Ungarn. Die wettbewerbsrechtlichen Freigaben für Serbien, Slowakei, Rumänien, Deutschland und Österreich liegen bereits vor.

 

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