S IMMO AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

Corporate News

Aktienrückkaufprogramm startet am 06.10.2011

Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN: AT0000652250, AT0000795737 und AT0000630694) hat heute beschlossen, von der mit Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 21.05.2010 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms bis zu 3 % der Aktien der Gesellschaft, also max. 2.043.561 Stückaktien, zurückzukaufen.

Dazu Ernst Vejdovszky, Vorstand der S IMMO AG: „Auf Grund der Differenz zwischen innerem Wert unseres Unternehmens und aktuellem Kurs sehen wir das Aktienrückkaufprogramm als derzeit bestes Investment, das wir tätigen können. Unabhängig davon haben wir mit dem Rückkaufprogramm für S IMMO INVEST Genussscheine dieses Jahr bereits einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung unserer Kapitalstruktur gesetzt.“

Mit dem erwähntem Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Tag der Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am 21.05.2010 gemäß § 82 Abs 8 und 9 BörseG, auf der Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 29./30.05.2010.

Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu 3 % des Grundkapitals, also max. 2.043.561 Stückaktien, über die Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen, zum Aufbau einer Akquisitionswährung für etwaige Beteiligungs- und Liegenschaftskäufe zu halten oder über die Börse wieder zu verkaufen. Das Rückkaufprogramm beginnt am 06.10.2011 und endet spätestens am 31.05.2012.

Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und wird über die Wiener Börse erfolgen, wobei der Höchstpreis je Aktie nicht mehr als 15 % über dem jeweiligen durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsehandelstage liegen und der Preis je Aktie den anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten darf.

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeröffentlichungsV). Die Veröffentlichung von etwaigen Änderungen des Rückkaufsprogramms gemäß § 6 VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen gemäß § 7 VeröffentlichungsV erfolgt auf der Website der S IMMO AG unter http://www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.