S IMMO beschließt Aktienrückkauf

Ad hoc-Meldung

Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten. Das Volumen dieses Rückkaufprogrammes beläuft sich auf bis zu 1.000.000 Aktien (das entspricht rund 1,36 % des derzeitigen Grundkapitals). Derzeit hält die Gesellschaft bereits 1.916.381 Stück eigene Aktien (rund 2,60 % des derzeitigen Grundkapitals). Das Programm beginnt am 28.10.2020 und endet (voraussichtlich) am 30.06.2021.

 

Der Kaufpreis darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen und maximal EUR 18,98 betragen. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.

 

Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:

 

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 12.10.2020.

2. Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13.10.2020 gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018.

3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 28.10.2020 und endet voraussichtlich am 30.06.2021.

4. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).

5. Die S IMMO AG beabsichtigt, bis zu 1.000.000 Aktien Stückaktien, das entspricht rund 1,36 % des Grundkapitals, zurückzukaufen.

6. Höchster Gegenwert je Stückaktie: kumulativ

  (i) 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen         zehn Handelstage an der Wiener Börse

  (ii) 18,98 EUR

  Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00

7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.

8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der S IMMO AG.

 

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die S IMMO AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des Rückkaufprogramms) durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter https://www.simmoag.at/investor-relations/s-immo-aktie/aktienrueckkauf/ erfüllen.

 

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.