Aufhebung des Höchststimmrechts von der Hauptversammlung abgelehnt

Ad hoc-Meldung

In der für den heutigen Tag einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG wurde über den Beschlussvorschlag der IMMOFINANZ AG zur Aufhebung des satzungsmäßigen Höchststimmrechts abgestimmt. Der Antrag der IMMOFINANZ AG hat die erforderliche (Kapital-)Mehrheit nicht erreicht. Das in § 13 Abs 3 der Satzung der S IMMO AG geregelte Höchststimmrecht bleibt somit unverändert aufrecht.

Damit ist eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ AG nicht eingetreten. Die IMMOFINANZ AG hat sich im Übernahmeangebot aber das Recht vorbehalten, das Angebot zu ändern bzw. auf diese aufschiebende Bedingung zu verzichten.